Arbeitsgemeinschaft Bad Wörishofen


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Bewegung

   Funktionstraining im Trockenen und Warmwasser

Die Beweglichkeit ist für alle Rheumatiker äußerst wichtig. Sie selbst bestimmen mit Ihrer Aktivität über Ihr körperliches und seelisches Wohlbefinden. Deshalb bieten wir Ihnen Funktionstraining, rheumaspezifische Gymnastik, sowie Wassergymnastik an.
Die Übungsleitung in diesen Gruppen übernehmen hierbei speziell ausgebildete Physiotherapeuten, die fortwährend weitergebildet werden und so für die so wichtige Bewegung sorgen.

Kommen Sie in unsere Therapiegruppen in Bad Wörishofen, Buchloe und Mindelheim.

Ihr Arzt kann Ihnen Funktionstraining im Trockenen und Warmwasser verschreiben. Die Teilnahme an diesem sogenannten Funktionstraining kann Ihnen mittels Formblatt 56 für die Dauer von ein oder zwei Jahren verordnet werden. Auch das Herunterladen des Formblattes (Muster) durch den Arzt aus dem Internet ist möglich. Der verordnende Arzt hat jedoch meist dieses Formblatt bereits vorliegen.
Diese »Verordnung für Funktionstraining« muss anschließend von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Sie können auch als Selbstzahler an unseren Therapiegruppen teilnehmen.
Der Einstieg ist jederzeit möglich.

Beachten Sie bitte: sämtliche Angaben vorbehaltlich etwaiger Terminänderungen.
Diese erfragen diese bei den Ansprechpartnern.

aktuelle Info
Dienstag, 18:00 - 18:30 Uhr | Trockentraining | Bad Wörishofen, Kneipp- und WellVitalhotel Edelweiß, Bgm.-Singer-Str. 9 | Therapeutin: Frau Lilly Nebel | 30 min.
Dienstag, 18:40 - 19:00 Uhr | Wassertraining | Bad Wörishofen, Kneipp- und WellVitalhotel Edelweiß, Bgm.-Singer-Str. 9 | Therapeutin: Frau Lilly Nebel | 20 min.
Dienstag, 17:00 - 18:00 Uhr | Trockentraining | Mindelheim, Praxis “Pro Physio” Hermelestraße 5 | Therapeutin: Frau Katharina König | ca. 60 min.
Mittwoch, 16:30 - 17:30 Uhr | Trockentraining | Buchloe, Haus der Begegnung, Berliner Straße 50 | Therapeutin: Frau Julia Obermeier | 60 min.            ab Oktober 2022: VHS, Bahnhofstraße 60
Donnerstag, 18:00 - 18:30 Uhr | Trockentraining | Bad Wörishofen, Kneipp- und WellVitalhotel Edelweiß, Bgm.-Singer-Str. 9 | Therapeutin: Frau Lilly Nebel | 30 min.
Donnerstag, 18:40 - 19:00 Uhr | Wassertraining | Bad Wörishofen, Kneipp- und WellVitalhotel Edelweiß, Bgm.-Singer-Str. 9 | Therapeutin: Frau Lilly Nebel | 20 min.
Donnerstag, 16:00 - 17:00 Uhr | Trockentraining | Mindelheim, Praxis “Pro Physio” Hermelestraße 5 | Therapeutin: Frau Katharina König | ca. 60 min.
Freitag, ab 15:00 - 15:50 Uhr | Trockentraining | Bad Wörishofen, Pfarrsaal St. Ulrich, Gartenstadt, Litauenplatz, Zugang Zugspitzstr. | Therapeut: Hr. Gerhard Kistler / Hr. Michael Technow | 50 min.


Beachten Sie bitte: sämtliche Angaben vorbehaltlich etwaiger Terminänderungen.
Diese erfragen Sie bitte bei den Ansprechpartnern.

Gerhard Kistler, Übungsleiter | Wasser- & Trockengymnastik | Kontakt: Gerhard Kistler | Tel. 08247 - 6928

Lilliy Nebel, Übungsleiterin | Wasser- & Trockengymnastik | Kontakt: Lilliy Nebel |

Katharina König, Übungsleiterin | Trockengymnastik | Kontakt: Katharina König |

Michael Technow, Übungsleiter | Wasser- & Trockengymnastik | Kontakt: M. Technow | Tel. 08341 - 68477

Julia Obermeier, Übungsleiterin | Trockengymnastik | Kontakt: Julia Obermeier |

Peter Lochner, Koordinator | Bad Wörishofen | Kontakt: Herr Peter Lochner | Tel. 08247 - 395829

Sabine Schilling, Koordinatorin | Gruppe Buchloe | Kontakt: Frau Sabine Schilling | Tel. 08241 - 5902

Julia Jahnke, Ansprechpartnerin | Fibromyalgie | Kontakt: Frau Julia Jahnke | Tel. 08241 - 4324



   Informationen zum Funktionstraining

Informationen für Patienten

Was ist Funktionstraining?

  • bewegungstherapeutische Übungen in Gruppen
  • die Übungen finden im warmen Wasser oder als Gymnastik im Raum statt


Wie wird das Funktionstraining durchgeführt?

  • regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich
  • unter fachkundiger Anleitung und Überwachung von speziell in der Rheumatologie fortgebildeten Physiotherapeuten, Krankengymnasten oder Masseuren/med. Bademeistern
  • die Dauer einer Übungsveranstaltung im Trockenen beträgt 30 Minuten, im Wasser 20 Minuten
  • die Gruppen umfassen nicht mehr als 10 - 15 Personen
  • die Gruppen sind fortlaufend, ein Einstieg ist im Allgemeinen jederzeit möglich


Wann kann am Funktionstraining teilgenommen werden?

  • mit einer Verordnung von einem niedergelassenen Arzt / einer niedergelassenen Ärztin (Verordnungsvordruck Nr. 56)
  • mit einer Verordnung von einer Rehabilitationseinrichtung nach Ende einer medizinischen Rehabilitationsleistung
  • vor Beginn des ärztlich verordneten Funktionstrainings (Mustervordruck Nr. 56) bedarf es der Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse. Das Herunterladen des Formblattes (Muster)
    durch den Arzt ist hier möglich.
  • eine gesonderte Genehmigung durch die Träger der Rentenversicherung (bei Verordnung durch eine Rehabilitationseinrichtung) ist nicht erforderlich



Informationen für Ärzte

Rechtsgrundlage für das Funktionstraining

  • das Funktionstraining ist zu unterscheiden von der Einzel- und Gruppengymnastik, die im Rahmen des ärztlichen Budgets als Heilmittel nach dem Heilmittelkatalog verordnet wird
  • das Funktionstraining ist als ergänzende Leistung zur Rehabilitation außerhalb des Heilmittelbudgets zu verordnen
  • es wird gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V als Sachleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht


Verordnung von Funktionstraining

  • jeder niedergelassene Arzt / jede Ärztin kann Funktionstraining verordnen
  • eine spezielle Berechtigung zur Verordnung von Reha-Maßnahmen ist nicht notwendig
  • für die Beantragung der Kostenübernahme von Funktionstraining gibt es einen einheitlichen und verbindlichen Verordnungsvordruck – das Formular 56
  • das Formular 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport und Funktionstraining“ können über die Kassenärztliche Vereinigung oder den W. Kohlhammer Verlag GmbH bestellt werden oder das Herunterladen des Formblattes (Muster) durch den Arzt ist hier möglich.


Dauer der Verordnung von Funktionstraining

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung wird Funktionstraining für 12 Monate (Richtwert), längstens  bis zu 24 Monate (Richtwert) geleistet
  • nach ambulanten oder stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kann Funktionstraining erneut verordnet werden


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